
Setzt eine Gemeinde im Bebauungsplan die Nutzungsart †žreines Wohngebiet†œ fest, stehen die Wohnbedürfnisse der dort siedelnden Menschen im Vordergrund. Diese Baugebietsart zeichnet sich dadurch aus, dass stringent alle Nutzungen, die das Wohnklima stören könnten, nicht zugelassen werden. Möglich ist (als Ausnahme gedacht) eine BerufsausÃ...
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
Keine exakte Übereinkunft gefunden.